Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen
§5 Änderungen
Stornierungen, Umbuchungs- und Änderungserklärungen müssen schriftlich erfolgen und bedürfen der Bestätigung durch den Vermieter.
§6 Zahlung
Bitte bezahlen Sie Ihre Rechnung sofort, nachdem Sie die Rechnung erhalten haben. Die Zahlung gilt erst als geleistet, wenn der Betrag auf dem in der Rechnung angegebenen Bankkonto gutgeschrieben wurde.
Bei kurzfristigen Buchungen muss der Betrag per Sofortüberweisung bezahlt werden. Der Zahlungsbeleg muss per Fax oder E-Mail gesendet werden. Bei Gesellschaften haftet der Bucher auch mit seinem privaten Vermögen.
§7 Rücktritt
Sie können den Vertrag jederzeit stornieren.
Wenn Sie vom Beherbergungsvertrag zurücktreten, steht uns als Vermieter nach geltenden Gesetzen eine angemessene Entschädigung (Stornierungskosten) gemäß folgender Aufstellung zu.
Bei einer Stornierung
13 Tage bis 7 Tage vor Mietbeginn 70 %
6 Tage bis 3 Tage vor Mietbeginn 80 %
ab dem 2. Tag vor Mietbeginn 90 %
am Anreisetag oder Nichtanreise 100 %
des vereinbarten Preises zuzahlen.
Der Grund des Rücktritts/Stornierung ist dabei unerheblich.
§8 An- und Abreise
Eine Anreise ist nur dann möglich, wenn die Zahlung gemäß §6 dieser AGB erfolgt ist.
Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen kann die Wohnung ab 15.00 Uhr am Anreisetag bezogen werden. Am Anreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr zu verlassen.
Abweichungen hiervon sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
Der Vermieter behält sich im Falle einer verspäteten Abreise Schadensersatzansprüche vor.
§9 Schäden
Bestehende Schäden müssen im Vorfeld gemeldet werden. Sollten beim Einzug Schäden an den Wohnungen erkannt werden, die dem Vermieter nicht aufgefallen sind, müssen diese im Vorfeld gemeldet werden. Nachträglich kann der Schaden nicht abgewandt werden.
In den Mieträumen entstehende Schäden während der Mietdauer hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch die nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter verantwortlich.
Mängel sind sofort zu melden. Wenn der Mieter diese Meldung unterlässt, hat er kein Recht auf Mietminderung.
§10 Reinigung und Zustand bei Auszug
Die Wohnungen und Zimmer sind besenrein zu hinterlassen. Sämtlicher Müll ist zu entsorgen. Kühlschrank, Backofen, Herd, Mikrowelle, Kaffeemaschine und so weiter sind sauber zu hinterlassen. Das Geschirr muss gespült und in den Küchenschränken verräumt sein.
Es ist nicht gestattet, die Möbel umzustellen.
Für die Endreinigung wird bei Buchung eine Pauschale berechnet. Sollte es zu Mehraufwand durch starke Verschmutzung kommen, werden diese Dienstleistungen mit 22,00 € netto pro Stunde berechnet.
§11 Nutzungsbedingungen
Mit der Anreise und dem Bezug der Wohnung ist die Einhaltung der jeweils geltenden Hausordnung für den Mieter, alle Begleiter und Nutzer verpflichtet.
Es ist untersagt, die angegebene Personenzahl gemäß Mietvertrag zu überschreiten. Überzählige Personen werden zurückgewiesen. Für nicht angemeldete Personen wird ein Zuschlag in Höhe von 25,00 € netto pro Tag erhoben. Es ist möglich, Ausnahmen zu vereinbaren.
§12 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird ausschließlich Mannheim bestimmt.
§13 Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Verluste von Bargeldsummen oder Wertsachen der Mieter.
Der Mieter haftet für alle Schäden, auch wenn diese nicht von ihm selbst verursacht wurden. Dies gilt insbesondere, wenn der Mieter die Wohnung für die Unterbringung seiner Angestellten nutzt. Die Forderung des Vermieters wird bei dem Mieter geltend gemacht werden. Forderungen des Vermieters an den tatsächlichen Nutzer sind ausgeschlossen.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Ausfälle oder Störungen in der Heizung, Wasser- und Stromversorgung.
Die Haftung des Vermieters für nicht gefallene oder nicht verfügbare Wohnung ist ausgeschlossen.
Eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft der elektrischen Geräte wie Herd, Backofen, Geschirrspüler usw., TV, SAT-TV, WLAN und sonstige elektrische Ausstattung der Wohnung ist ausgeschlossen.
Der Vermieter ist nicht für Personen- und/oder Sachschäden während des Aufenthalts des Mieters in der Wohnung verantwortlich.
Es wird keine Haftung für eine Beeinflussung des Mietobjekts durch höhere Gewalt, Strom- und Wasserausfälle und Unwetterlagen übernommen.
§14 Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
Vor oder während des Aufenthalts in den Wohnungen kann der Vermieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter erheblich gegen die Pflichten aus dem Vertrag verstößt.
Eine Kündigung ist zulässig, wenn Zahlungen verspätet oder gar nicht geleistet werden.
Wiederkehrende und schwerwiegende Verstöße gegen die Hausordnung können zur fristlosen Kündigung führen.
Bei einer Kündigung durch den Vermieter sind Schadenersatzansprüche und eine Erstattung bereits gezahlter Miete des Mieters ausgeschlossen. Der Anspruch des Vermieters auf Zahlung der bereits in Rechnung gestellten Miete ist unberührt.
Stand 05.09.2023